Taufe
Was ist die Taufe?
Die Taufe ist Gottes Zusage, das Leben eines Menschen zu begleiten und zu
segnen. Mit der Taufe ruft Gott uns in Seine Gemeinde. Der Entschluss zur
Taufe ist unser Bekenntnis zu Gott und zum christlichen Glauben. Da mit der
Taufe immer die Mitgliedschaft in einer konkreten Kirche verbunden ist,
kann es keine ökumenische Taufe geben. Die Taufe hat jedoch ökumenische
Gültigkeit: Menschen, die ihre Kirchenzugehörigkeit wechseln wollen oder nach
einem Kirchenaustritt wieder zu uns gehören wollen, werden bei uns nicht neu
getauft oder "umgetauft", denn Gott muss Sein Versprechen über der Taufe nicht
verändern oder erneuern.
Wie geht das mit der Taufe?
In unserer Gemeinde werden monatliche Taufgottesdienste angeboten, die auf
die Bedürfnisse von Familien mit Kindern Rücksicht nehmen. Diese
Taufgottesdienste finden samstags um 15 Uhr in der Gnadenkirche in Rheinbach
statt. Nach Absprache kann auch im sonntäglichen Gottesdienst (auch in den
Außenorten) getauft werden. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Tauftermin.
Wir treffen uns daraufhin mit Ihnen zu einem Gespräch, um Sie näher
kennenzulernen und über die Taufe zu sprechen. Während der Taufe versammeln
Sie sich dann mit Angehörigen und Patinnen und Paten um Taufstein
oder Taufschale. Dem Täufling wird dreimal Wasser über den Kopf gegossen
"im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes". Wir taufen
Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Was brauchen Sie für die Taufe?
Sie suchen sich einen Vers aus der Bibel als Taufspruch aus. Unser Büro hält ein Büchlein mit Vorschlägen bereit, das wir auch zu unserem Besuch bei Ihnen mitbringen. Alternativ können Sie auch im Internet nachschlagen, z.B. unter www.taufspruch.de. Gerne dürfen Sie selbstformulierte Gebete bei der Feier sprechen, Lesungen übernehmen und sich Lieder wünschen. Patinnen und Paten sollen bei der Taufe anwesend sein und die Eltern in der religiösen Erziehung unterstützen. Patin oder oder Pate kann werden, wer Mitglied unserer Kirche oder einer uns ökumenisch verbundenen Kirche ist und die Bedingungen seiner Kirche für das Amt erfüllt (z.B. konfirmiert ist). Unsere Verwaltung erbittet eine Geburtsurkunde und bescheinigt die Taufe im Familienbuch oder auf einer eigenen Urkunde.